Vor dem Friedhof Schwandenholz gibt es eine beschränkte Anzahl Autoparkplätze, wo man seinen Wagen auch etwas länger als eine Stunde abstellen kann. Allerdings sind diese Parkplätze nur für Teilnehmer an Beerdigungen vorgesehen.
Öffentliche Parkplätze, wo man etwas länger als 90 Minuten Parkieren kann, sind in Seebach äusserst selten. Wer meint oder glaubt, Seebach mit dem privaten Personenwagen ansteuern zu müssen, muss wissen, dass er damit in Konflikt mit den Pendlern gerät, welche ebenfalls lange Zeit meinten, sie müssten täglich mit ihrem Personenwagen in die Stadt fahren, obwohl es im weiteren Umkreis der Stadt hervorragend funktionierende und kostengünstige öffentliche Verkehrsmittel gibt. Wegen diesen uneinsichtigen Leuten war die Stadt Zürich gezwungen, ein Parkreglement zu entwickeln, welches die Pendler erfolgreich daran hindert, mit dem Privatwagen in die Stadt zur Arbeit zu fahren. Gleichzeitig hat sie aber auch alle jene Personen, welche als Einzelfall Zürich ansteuern und etwas triftigere Gründe hätten, den Wagen zu benützen, ausser Acht gelassen.
Dieser Konflikt führte dazu, dass all jene, welche von weiter her kommen und keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung haben, das Nachsehen haben. Für sie wurde nichts vorgekehrt. Gleich geht es all jenen, welche mit schwerem Gepäck anrücken, welches nicht von Hand zu oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden kann und ebenso geht es all jenen selten gewordenen und daher vernachlässigten Hausfrauen, welche mit einer Schar Kinder anrücken. Für sie gibt es in ganz Seebach nur ein paar wenige grosse Parkplätze, wo man den Wagen unangemeldet bis zu vier Stunden abstellen kann, verbunden mit dem Nachteil, dass man dann wo möglich sein Gepäck, den Kinderwagen und weiss was noch, bis zu mehr als einen Kilometer weit von Hand schleppen muss. Wer es weiss, lässt sich durch den zu Besuchenden im voraus auf dem Polizeiposten in Örlikon (!) eine Parkkarte aus- und zustellen, welche das Aufstellen des Wagens während einer sehr begrenzten Zeit in der blauen Zone ermöglicht. Das Ganze ist fast so kompliziert zu arrangieren, wie eine Reise zum Mars, nur viel gefährlicher.
Wer's nicht glaubt, der versuche doch einmal, mit 3 kleinen Kindern und dem notwendigen Gepäck mit einem Auto von Österbehringen bei Eisenach D nach Seebach zu fahren, um dort bei seinen Verwandten oder Bekannten eine Woche Ferien zu verbringen. Dass es mit dem Bus, der Eisenbahn, der S-Bahn, dem Tram und wieder dem Bus ohne ein paar Sherpas nicht geht, begreift der Durchschnittseuropäer noch, dass es aber in der Stadt Zürich erfolgreich verhindert wird, dieses Logistikproblem mit dem Auto zu bewältigen, überrascht doch einigermassen. Ein weiterer Kommentar ist überflüssig. Früher ging das noch, als im Hauptbahnhof bei den internationalen Zügen Gepäckträger mit ihren Wägeli warteten. Da war der ÖV noch eine Alternative. Dann liess sich die Fuhre mit dem Taxi nach Seebach bringen.
Schlaue Seebacher, die selber einen Wagen fahren und einen Parkplatz in einer Tiefgarage gemietet haben, lösen das Problem so, dass sie zusätzlich zum Parkplatz in der Tiefgarage noch einen Laternenparkplatz lösen. Kommt Besuch von fern, dann stellt man seinen Wagen auf der blauen Zone ab und kennzeichnet ihn mit der Parkkarte. Dem Besucher gibt man den Platz in der Tiefgarage. Wer sich das leisten kann, benützt diese Krüppellösung. Wahrlich ein geistiges Meisterstück der Stadt.
Das oben beschriebene Problem gilt allerdings nicht ausschliesslich für den Parkplatz vor dem Friedhof Schwandenholz, sondern generell für ganz Seebach und alle anderen Stadtquartiere auch. Dabei geht die OGS von einem ganz persönlich erlebten Vorkommnis aus und nicht von einem Konstrukt. Gerne würde sie instruiert, wie man das obige Problem denn besser lösen kann. Man darf gespannt sein. Bisher wurde die OGS lediglich von einem schlauen Seebacher und von der Polizei beraten.
Abhilfe ist aber in Sicht, denn in Seebach werden wenigstens auf dem Autoparkplatz Grubenacker an der Thurgauerstrasse wieder 120 Parkplätze für 15 Stunden freigegeben, sobald die Einsprachefristen erfolgreich abgelaufen sind.