Lage: Köschenrütistrasse, hinter dem Buchholz, Hofstätten im Dorf.
Dies bedeutet drei verschiedene Fluren gleichen Namens.
1. Jene an der Köschenrütistrasse ist nicht exakt zu bestimmen, da sie auf dem Zehntenplan von 1820 nicht angeschrieben ist.
2. Jene hinter dem Buchholz nur sehr unsicher. Mit dem Buchholz war jener vom Riedenholz durch Rodung abgetrennte ehemalige kleine Waldteil an der Stelle der heutigen Siedlung Schönau gemeint. Das kleine Buchholz wurde um 1875 herum gerodet. Mit der Ortsangabe 'hinter dem Buchholz' kann keine völlig sichere Lage der Hanfpünt definiert werden, weil der Standort des Beobachters nicht bekannt ist. Man kann höchstens annehmen, er hätte im alten Dorfkern von Seebach gestanden. Unter dieser Annahme wäre die Hanfpünt etwa dort gewesen, wo sich heute die Traktorenstrasse befindet. Eine andere, etwas weniger wahrscheinliche Annahme wäre ein Standort des Beobachters im Ausserdorf, dann wäre die Lage der Hanfpünt entlang der Köschenrütistrasse gegenüber der Siedlung Schönau gewesen.
3. Die 'Hofstätten im Dorf' sind hingegen eindeutig zu ermitteln. Die Hanfpünt befand sich hinter der alten reformierten Kirche und findet sich so angeschrieben im Zehntenplan von 1820.
Für die im Zehntenplan genannten Hanfpünten von 1820 sind hingegen die Lagen bestimmt: Himmeri, Dunkelgasse, oberhalb der Niklauskapelle. Diese brauchen aber mit jenen aus der Zeit von 1549 und 1558 nicht übereinzustimmen.