Als Seebach noch eine selbständige Gemeinde war, hatte sie 1933 zwei Polizisten im Dienst. Mit der Eingemeindung mussten die beiden Seebacher Polizisten in den Dienst der Zürcher Polizei überführt werden. Bei einem der Polizisten ergaben sich aber Schwierigkeiten, weil er das «Gardemass» mit etwa 1.58 m ganz erheblich unterschritt. Es handelte sich um den Polizisten Zwahlen. Da er als Polizist in Seebach einen hervorragenden, untadeligen Dienst vorweisen konnte, reagierten die neuen Vorgesetzten mit salomonischer Weisheit und befanden, dass bisher erbrachte Leistung über Körperlänge geht.
So konnte Polizist Zwahlen auch ab 1934 weiterhin seinen Dienst in Seebach verrichten. Bestärkt wurde dieser Entscheid durch den eigenwilligen Zufall, dass auch der zweite Polizist von Seebach, Ernst Müller, das Zürcher «Gardemass» nicht erreichte, wenn auch ein paar Zentimeter weniger krass als bei Zwahlen. So schlüpfte auch Ernst Müller unter ganz ähnlichen Bedingungen durch. Da die anderen sieben eingemeindeten Orte offenbar lauter Hühnen eingestellt hatten, blieben die beiden Seebacher Polizisten für einige Zeit die kleinsten Männer im Korps der Stadtpolizei Zürich.