Schreinerei und Fensterfabrik, Zürcherstrasse 22, nach 1933 Schaffhauserstrasse 432. Gemeinderat bis 1933. Gesundheitsvorstand. Schreinermeister. Die Fensterfabrik bestand bereits vor 1930 und befand sich im Hinterhaus. Sie wurde vom August Erni I 1890 gegründet. Mehr siehe dort! Im Adressbuch von Seebach 1931 wird die Adresse von Kaspar Erni-Hoeffleur fälschlicherweise mit neue Zürichstrasse 22 angegeben.
Kaspar Erni war Gemeinderat von Seebach und er hat offenbar seiner Schwägerin Irma Hoeffleur eine Stelle als Kanzlistin in der Gemeindeverwaltung von Seebach vermittelt. Seine Frau und seine Schwägerin dürften mit grosser Wahrscheinlichkeit von der Hoeffleur-Linie des Velo-Höflers und seines Bruders, des Handörgeli-Höflers abstammen.
Kaspar Erni war der vermutlich ältere Bruder von August Erni II. Alle Jahreszahlen der nebenstehenden Fotos sind geschätzt und könnten durchaus noch 5 Jahre nach oben oder unter korrigert werden müssen. Leider sind vorerst keine genaueren Angaben verfügbar.
Kaspar Erni oder allenfalls einer seiner Vorgänger war verantwortlich, dass der Pagliano-Tante die Ausübung der Heiltätigkeit in Seebach verboten wurde. Dabei ist seine Rolle noch unerforscht, insbesondere ist der OGS noch nicht bekannt, seit wann er im Amt war. Falls dies schon lange der Fall war, kann man sagen, dass er immerhin ihr Wirken während 6 Jahren toleriert hat, sodass vermutet werden muss, dass der Anstoss eher von den damals in Seebach praktizierenden beiden Ã?rzten ausgegangen ist. Das ist aber alles unsicher. Inzwischen besitzt die OGS weitere Belege, welche aufzeigen, dass für die Amtsperiode 1928/31 Heinrich Wölber zuständig war, während Kaspar Erni nur für 1931/33 im Einsatz war. Da die Pagliano-Tante aber bereits vor der Amtszeit dieser beiden Gemeinderäte aus Seebach 'vertrieben' wurde, dürften sie beide ausser Verdacht sein.
Somit trägt natürlich nicht der Seebacher Gesundheitsvorstand die Schuld, sondern nur die Verantwortung, denn es war seine Pflicht, die Widerhandlungen der Pagliano-Tante gegen das Gesundheitsgesetz des Kantons an die Behörden zu melden, denn nach dem aus Appenzellersicht bereits 1926 veralteten Zürcher Gesetz, welches die Ausübung der Heiltätigkeit für Leute ohne abgeschlossenes Medizinstudium nicht erlaubte, war die Tätigkeit von Frau DÂ?Acierno im Kanton Zürich in dieser Form verboten.
Auch 80 Jahre später wurde, immer noch nach Appenzeller Lesart, das Zürcher Gesundheitsgesetz in diesem Punkt nicht modernisiert. Man merkt es auch bei einem Vergleich der Krankenkassenprämien in Zürich und den beiden Appenzell, dass das Appenzeller Modell erfolgreicher ist. Es kann folglich so schlecht nicht sein. Es ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass in Kleinstkantonen die nichtmedizinische Heiltätigkeit überschaubar bleibt, während man in Zürich wohl rasch die Ã?bersicht verlöre. So dient das viel strengere Zürcher Gesundheistgesetz vor allem dem Schutze jener Patienten, die sonst von Scharlatanen über den Tisch gezogen würden.
Kaspar Erni mit seiner Familie. Links aussen seine Frau, deren Vorname nicht mehr bekannt ist. Dann die vier Kinder, ven welchen nur noch die Namen Kaspar und August bekannt sind. Die Namen des 3. Buben und des Mädchens sind nicht mehr überliefert.
Kaspar Ernis Frau war eine geborere Hoeffleur. Sie könnte die Schwester von Irma Hoeffleur gewesen sein, welche als Kanzlistin auf der Gemeindeverwaltung arbeitete.