Der Wegname war bis 1933 rein vom Volksmund gebildet. Mattackerweg ist der alte Name der heutigen Mattackerstrasse. Der alte Mattackerweg begann früher beim Haus Langmeier, war gekiest und bis etwa 1931 bog er nach etwa 150 m um 90° nach Norden ab und führte durch Baumgärten zum Sperletweg, damals ebenfalls ein Kiesweg. Der Mattackerweg war ein landwirtschaftlichlich genutzer Flurweg und bildete die Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 659 und 663 nach alter Numerierung. Dieser alte Mattackerweg ist erst seit 1932 im Seebacher Gemeindeplan aufgeführt, obwohl er schon vor 1900 existierte und gut ausgebaut war. Im Gemeindeplan ist er aber nur als Trampelpfad ohne Grenzmarken eingezeichnet. Er ist auf einer alten Foto aus dem Jahre 1925 von Viehhändler J. Langmeier deutlich sichtbar.
Von der Ecke aus gab es einen Trampelpfad, welcher das damals noch existierende Äschengässli kreuzte und vorbei am Mattackerweiher zum Fuhrhalter Oskar Richner, dem Vorgänger der Ernst Autotransport AG führte. Der Nordast des Mattackerwegs lebte noch bis in die 1950er Jahre als schmaler Schleich- und Verbindungsweg zwischen der Mattackerstrasse und dem Sperletweg. Ich kann mich noch an den Weg erinnern, der noch 1954 bestand.
Erst 1933 sah sich die Gemeinde Seebach veranlasst, den alten Mattackerweg amtlich anzuerkennen, da hier so viele Häuschen im Bau oder bereits vollendet waren, dass die Strasse ausgebaut werden musste. Dabei sollen die Anlieger für die Kosten aufgekommen sein, sodass die Strasse eigentlich eine Privatstrasse mit offiziellem Namen blieb. Mit der Eingemeindung 1934 wurde der Status der Strasse bzw. die Unterhaltspflicht mit der Stadt neu geregelt. Angeblich soll die Strasse noch längere Zeit eine Privatstrasse geblieben sein.
Bei der offiziellen Anerkennung des Mattackerwegs als Gemeindestrasse nahm der Gemeinderat von Seebach eine kleine Änderung vor: Aus dem Mattackerweg wurde eine Mattackerstrasse. Nur jener ehemalige Zipfel, welcher früher zum Sperletweg hinüber abzweigte, behielt den alten inoffiziellen Namen Mattackerweg, doch ging dieser bald verloren, da die dortigen Hausbesitzer die Durchgängigkeit des Weges immer mehr erschwerten, indem sie ihn überwuchern liessen und irgendwann zu ihrem Grundstück schlugen. Das taten sie mit Recht, denn auf dem Mattackerweg lastete bei der Eingemeindung kein Wegrecht.
Es ist noch anzumerken, dass die geschichtliche Beschreibung dieses Weges in juristischer Hinsicht möglicherweise nicht hieb- und stichfest ist, da der OGS hierzu nur Informationen aus dem Volksmund zur Verfügung standen.
Zur die Entstehungsgeschichte des Wegnamens siehe unter Mattacker!