Medienmitteilungen des Stadtrates vom 3. November 2004: Neue Schreibweise von Strassennamen:
"Der Stadtrat hat heute dem Antrag der Strassenbenennungskommission zugestimmt und den Stadtratsbeschluss vom 23. August 2000 betreffend Schreibweise der Strassennamen an die 23. Auflage des Dudens Band 1 "Die deutsche Rechtschreibung" angepasst."
Am 23. August 2000 beschloss der Stadtrat, die Schreibweise zur Bezeichnung von Strassen, Gassen, Quais, Brücken, Plätzen, Haltestellen usw. für die ganze Stadtverwaltung einheitlich so zu regeln, dass ab sofort die jeweils gültige Grundlage der amtlichen Rechtschreiberegeln (Duden) verbindlich ist. Der Tragweite dieses Entscheids war er sich zwar damals schon bewusst; man nahm in Kauf, dass über Jahre hinweg unterschiedliche Schreibweisen vorhanden sein werden. In der Praxis liess es sich denn auch während Jahren mit dem Beschluss gut leben, bis zu dem Zeitpunkt, als der Stadtrat sich entschloss, dem Quartier Seebach einen "Seebacher Platz" oder eben "Seebacherplatz" zu ermöglichen. Gemäss (altem) Duden waren Ableitungen auf Â?er von geografischen Namen, die sich auf die geografische Lage beziehen, von dem folgenden Substantiv getrennt zu schreiben (Beispiel: Badener Strasse). Nicht nur die Mitglieder der Strassenbenennungskommission, sondern auch die Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Raumordnung und Vermessung, sowie andere Städte in der Schweiz taten sich von Anfang an schwer mit diesem Punkt der Duden-Regelung, würde ihre Anwendung doch dazu führen, dass die ohnehin schon uneinheitliche Strassenbeschilderung um ein weiteres Merkmal vergrössert würde. Es wurden deshalb insbesondere auch durch das Amt für Raumordnung und Vermessung unverzüglich Kontakte mit der Dudenredaktion aufgenommen, mit dem Ziel, bei einer Neuauflage des Dudens eine «schweizerische» Lösung zu erwirken, wonach die Strassennamen mit Ableitungen von geografischen Namen mit Endung auf Â?er weiterhin in einem Wort geschrieben werden.
Die Dudenredaktion hat diesem Antrag entsprochen und im neuen Duden (23. Auflage, Band 1 "Die deutsche Rechtschreibung"), der am 28. August 2004 erschien, eine entsprechende Anpassung vorgenommen. In einem speziellen Hinweis zur Regel K 162 steht: "In der Schweiz werden Strassennamen, die die Ableitung eines geografischen Namens auf -er enthalten, gewöhnlich zusammengeschrieben." Und so wird Seebach also einen "Seebacherplatz" erhalten.
Gleichzeitig wurde die im genannten Beschluss festgelegte Schreibweise der Strassennamen mit Â?SanktÂ? gemäss der Regel im Duden verdeutlicht, indem man einen Bindestrich setzt bei Zusammensetzungen mit mehreren oder mehrteiligen Namen (St.-Jakob-Strasse). Das Strassennamenverzeichnis wird entsprechend angepasst.
Quellen: - Stadträtliche Weisung vom 23.8.2000 (Hinweis von Franklin Fehr) - Duden, 23. Auflage, 2004