Im Jahre 1893 erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich, vermutlich auf Geheiss des Bundes, eine Aufforderung an alle Zürcher Gemeinden, sämtliche Strassen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet zu klassieren und zwar in die Klassen I bis IV. Gemäss § 5 des Strassengesetzes war die Einteilung der Strassen alle 10 Jahre vorzunehmen. Der Zweck war, dass dabei vor allem die wichtigen Durchgangsstrassen erfasst werden, damit die Gemeinden für diese Strassen aufgrund der Klassierung einen entsprechenden Staatsbeitrag in Anspruch nehmen konnten. Sinngemäss galt das dann auch für die Strassen der zweiten, dritten und vierten Klasse. Für Strassen der I. Klasse gab es deutlich höhere Staatsbeiträge als für Strassen der Klassen II, III und IV.
Diese Regelung vermag bis zu einem gewissen Grade zu erklären, warum sich der Gemeinderat von Seebach so sehr darum foutierte, den unbedeutenden Strassen offizielle Namen zu geben: Eine Strasse, welche keinen offiziellen Namen hatte, musste gar nicht erst klassiert werden und verursachte der Gemeinde folglich keine Kosten und keine Arbeit, denn Seebach war bekanntlich eine arme Gemeinde und musste überall sparen. Für wichtige Strassen hingegen war es genau umgekehrt, da war es dem Gemeinderat verständlicher recht, wenn diese eine möglichst hohe Klassierung hatten. Das war der eine Grund.
Der zweite Grund hatte aber mehr damit zu tun, dass der Gemeinderat zumeist aus Bauern bestand, welche es aus alter Tradition eher vorzogen, nicht den Strassen, sondern den Häusern einen Namen zu geben und diese lieber nach einer Flur, einem Restaurant oder so ähnlichzu benennen wollten, wie das seit Alters her üblich war. Daher findet man in den Gemeinderatsprotokollen für unbedeutende Nebenstrassen nur selten die durch den Volksmund gebildeten Namen, denn diese 'kannte' der Gemeinderat 'offiziell' gar nicht. Als Gemindestrassen anerkannte Strassennamen figurierten dann auch auf den offiziellen Gemeindeplänen. Hatte auf diesen Plänen eine Strasse keinen Namen, dass galt ein allfälliger volksmundlicher Name nicht als offiziell.
Wie das ganz genau ablief und sich in Seebach bemerkbar machte, wird derzeit sauber abgeklärt . Danach werden alle Beiträge mit den verschiedensten Hinweise zu diesem Thema sauber vereinheitlicht. Der Kanton Zürich gelangte jeweils alle zehn Jahre an die Gemeinden, Ã?nderungen vorzunehmen oder Strassen auf- oder abzuklassieren. Dies war stets in den Jahren 1893, 1903, 1913, 1923 und 1933 der Fall. Im Jahre 1903 beschloss der Gemeinderat auf Antrag von Gemeinderat Rudolf Bänninger, an der bestehenden Klassifizierung von 1893 keine Ã?nderungen vorzunehmen. Ein Beispiel: Für den Unterhalt der Strasse III. Klasse erhielt die Gemeinde Seebach für das Jahr 1911 Fr. 4'588.45 vom Kanton vergütet. Die effektiven Kosten für den Unterhalt waren aber deutlich höher, daher hatte der Gemeinderat kein Interesse, zu viele Strassen dieser Kategorie zu führen.
Am 6. Januar 1915 erwähnt Gemeindepräsident Rudolf Meier, dass in Seebach eine ganze Anzahl von Strassen noch keine nähere Bezeichnung hätten. Da nun die Katastervermessung bald fertig gemacht werden müsse, so müsste der Gemeinde-Ingenieur Th. Baumgartner die näheren Bezeichnungen noch haben. Er sei der Meinung, dass der Gemeindeschreiber die von der Baukommission vorberatenen Strassenbenennungen vervielfältige und jedem Gmeinderatsmitglied eine Abschrift zustelle, anhand welcher dann Vorschläge gemacht werden können. Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden. Die Liste der Seebacher Strassen sah im Jahre 1917 so aus: