Nach dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich dürfen die zuständigen Bauämter keine Hausbauten bewilligen, welche politische Grenzen überschreiten, also auf zwei Gemeinden zu liegen kämen. Grund ist der, dass man damit Komplikationen bei der Besteuerung, beim Stimmrecht, bei der Schulpflicht u.v.a.m. provoziert. Dennoch soll es im Kanton mehrere Ausnahmen geben, davon allein in der Stadt Zürich deren drei, wovon eine auch auf dem Boden des Quartiers Zürich-Seebach liegt oder doch zumindest ein wenig. Diese Ausnahmen haben vermutlich alle eine andere Ursache.
Der konkrete Fall betrifft ein Wohnhaus in der Gemeinde Opfikon (Ortsteil Glattbrugg), welches ein wenig nach Seebach hineinragt. Das Haus liegt an der Frohdörflistrasse 12 und betroffen sind die Balkone im südwestlichen Teil des Hauses sowie auch das Grundstück selber, welches zu etwa 40% auf Seebacher Boden liegt. Daher musste der Hausbesitzer die Südfront des Hauses so abstufen, dass nur noch ein paar Balkone über die Grenze ragen. Andernfalls hätte er keine Baubewilligung bekommen. So ragen denn nur noch die bereits erwähnten Balkone und eben die Wiese vor dem Wohnblock nach Seebach hinein. Dem entsprechend muss der Besitzer sein Haus zu 90% in Opfikon und zu 10% in Zürich versteuern, während die Mieter davon nicht betroffen sind. Dies war nachzulesen im Tages-Anzeiger in einer April-Ausgabe, jedoch nicht der vom 1. April.
In Kanada wurde 2001 ebenfalls im Tages-Anzeiger ein ähnlicher Fall erwähnt, wo eine Dorfbibliothek zur Hälfte in Kanada und zur anderen Hälfte in den Vereinigten Staaten von Amerika liegt. Das ging so lange gut, bis die USA wegen dem Terroranschlag in Neujork solche Zustände an den Grenzen nicht mehr tolerierten und den Betrieb der Bibliothek auf ihrer Seite kurzerhand schlossen.