Grosser Findling aus Verrucano (Sernftit) vor dem Haus Lang-Siegfried an der Ausserdorfstrasse. Der Stein wiegt schätzungsweise 2 - 2,5 Tonnen. Er stammt vom Glarner Murgtalgebiet und ist entweder direkt über den Murgtalgletscher zum Reingletscher im Walenseetal oder aber über das Glarnerland und den Linthgletscher nach Seebach getragen worden. Der Findling stammt nicht aus dem Kanton Zürich, doch darf er immerhin in Anspruch nehmen, mit grosser Wahrscheinlichkeit vom Linth-Rheingletscher über Seebach oder zumindest über Ã?rlikon getragen worden zu sein. Abgeladen hat ihn der vorgenannte Gletscher nämlich in der Gegend von Würenlos, woraus geschlossen werden kann, dass er dort etwa vor 26'000 Jahren am Gletscherfuss zum Stillstand kam.
Der Findling wurde vor etlichen Jahren durch Erich Lang bei einer Kiesdeponie aus jener Gegend käuflich erworben und per Lastwagen vor sein Haus transportiert. Dabei wurde er vom Deponiebetreiber gewarnt, dass das Aufstellen von Findlingen unbedingt fachmännisch erfolgen sollte. Er wusste von einem Fall zu berichten, wo ein Hausbesitzer voller Stolz einen grossen Findling auf seinem Grundstück platzierte, diesen aber offenbar nicht genügend sicherte, sodass er eines Tages ins Rollen kam und ein grosses Loch in seine Hauswand schlug. Im Falle des Lang-Siegfried-Steins besteht diese Gefahr aber nicht, denn es gibt dort erstens kein Gefälle und zweitens wurde er ausreichend tief im Erdreich verankert.
Zu den Findlingen ist nach nach zu führen, dass sie im Kanton Zürich einen gesetzlichen Schutz geniessen, welcher denjenigen Findlingen, welche ihren Fundort im Kanton Zürich haben, das Verbleiben am Fundort ermöglicht. Geht dies nicht, dürfen sie mit Bewilligung versetzt werden, aber nur in wirklich ausweglosen Situationen gesprengt werden. Es gibt noch weitere Vorschriften zu den Findlingen, welche der OGS aber nicht im Detail bekannt sind. Bekannt geworden ist etwa der Riesenfindling von Zürich-Affoltern, welcher angesichts seiner rund 20 Tonnen zu schwer für einen Transport war und deshalb gesprengt werden durfte. Ei ganz ähnlicher Fall ist auch für Seebach überliefert, wo der Schönaustein 2 im Jahre 1953 gesprengt werden musste. Siehe dort! Auch gegen unten gibt es punkto Grösse ein sinnvolles Grenzmass. Die meisten Findlinge, welche man in Seebach an den Strassenrändern sehen kann, fallen nicht unter diesen Schutz. Beim Lang-Siegfried-Stein war das alles nicht relevant, da er aus dem Aargau stammte, wo offfenbar etwas grosszügiger damit umgegangen wird.
Quellen: - OGS-eigene - Erich Lang (Herkunft des Findlings)