Das Friedensrichteramt in Seebach kann in den alten Urkunden ziemlich weit zurück verfolgt werden, denn in früheren Zeiten war es stets verbunden mit dem Amt des Kellners. Mit dem Beruf des Kellners ist das historische Amt des «Cellerarius», einer Amtsperson gemeint, welche die Eingänge der Zehnten zu überwachen und zu protokollieren hatte. Daneben hatten sie auch bescheidene richterliche Befugnisse, waren also Steuereintreiber und Friedensrichter in einer Person. Dies ist allerdings eine etwas saloppe Formulierung, denn damals setzte das die Fertigkeit des Schreibens und Lesens voraus und das war früher nur wenigen vorbehalten.
In einer Schrift von Dr. Armin Bollinger «Die Dorf-Offnungen von Ã?rlikon und Schwamendingen» aus dem Jahre 1945/46 ist das Amt des Kellners und damit auch die Aufgaben des Friedensrichters sehr anschaulich beschrieben.
Die älteste Notiz über einen Seebacher Friedensrichter fand die OGS im Neujahrsblatt Zürich 11/12, Nr. 27, 1985, wo als Name vermerkt ist:
Hans Christiner war der Sohn des Heinrich Christiner und übernahm das Amt des Kellners von seinem Vater 1570. War tüchtig und bekam am 20.3.1581 vom Rat von Zürich zusätzlich das Amt des Amtsuntervogts der Obervogtei Schwamendingen. Gestorben 1611.
Für 1931 findet sich im Adressbuch von Seebach der Hinweis: Friedensrichteramt: Herr Wilhelm Kunz, Restaurant zur Alpenrose.
Ein weiterer Name dann wieder für 1971: Franz Signer.
Quellen: - Neujahrsblatt Zürich 11/12, Nr. 27, 1985 - Adressbuch von Seebach 1931 - «Die Dorf-Offnungen von Ã?rlikon und Schwamendingen», 1945/46