1. Sumpfige Rodung bei Tuffsteinen, von althochdeutsch man = Sumpf, siehe auch unter Dockenrüti. Herleitung: Nicht Tuckenmann-Rüti, sondern Tucken-Manrüti! Manrüti ist ein häufiger Flurname und bedeutet Rodung in nassem oder sumpfigem Gelände. Tuggen oder Tuggstein ist eine alte zürichdeutsche Bezeichnung für Tuffstein. Diese Deutung ist aber nur eine Vermutung. Immerhin würde so endlich klar, wo die Römer den Tuffstein her geholt haben könnten, den sie für den Bau des Fundaments einer römischen Baute auf dem Bühl (Kosakenhügel) brauchten.
2. Eine andere Deutungsmöglichkeit sieht einen Zusammenhang mit dem Ort Tuggen. Immerhin gab es in Seebach Land, welches in Zürich wohnenden Leuten aus Tuggen gehörten. In diesem Falle gälte die Deutung Tuggenmann-Rüti, also Rodung eines Mannes aus Tuggen.
3. Eine letzte Herleitung könnte von Abzuggräben herrühren, worauf das schon früh verhochdeutschte Dockenrüti hinweist. Hier besteht eine gewisse Unsicherheit, weil heute nicht mehr sicher ist, ob diese Verhochdeutschung mit germanistischem Gespür oder rein phonetisch erfolgte. Ernst Benninger vertritt hier die Auffassung, dass eher letzteres zutrifft.
Da keine der drei Deutungen völlig zu befriedigen vermag, ist dieser Flurname einer der wenigen in Seebach, für den es keine zuverlässige Deutung gibt.
Quellen: - Ernst Benninger 2001, 104 (lässt die Deutung offen, erwähnt aber 2) - OGS-eigene (1 + 3)