Deutung: Allgemeines Weideland für alle, ausgenommen die Tauner.
Es liegt damit ausserhalb des Privateigentums. In Seebach galten die Stroffelweid, Teile des Stierenrieds in den Ruchwiesen als Allmend. Da Seebach mehrere Zelgensysteme hatte, dürfte es noch weitere Allmenden gegeben haben.