Der Rainacher wird im Källeramts-Urbar 1544 erstmals urkundlich erwähnt mit folgenden Worten: An achern im hürsten Zälgg. Ein Juchart an Ã?berlee, stosst an die Eefad, andernteils an des gotzhus Reynacher. Mit dem gutzhus Reynacher ist ein Acker zwischen Schwandenholz und Hürstholz gemeint. Da der Acker an den Ã?berlee stösst und dieser beim Hürsthof lag, muss der Rainacher in der Egg gelegen haben. Für die Zeit um 1544 gibt es aber keine Dorfpläne, sodass die oben angegebene Lage nicht mit völliger Gewissheit bestimmt werden kann. Im ältesten Seebacher Gemeindeplan, dem Zehntenplan von 1820, findet sich kein Rainacher mehr, sodass dieser Flurname damals bereits abgegangen ist.