Der Sechsjutenzipfel ist ein Stück Land, welches bis mindestens 1950 zu Örlikon gehörte und die Liegenschaften Schaffhauserstrasse 399, 401, 403 und 405 betraf und welches nach 1950 auf das Grundbuch von Seebach übertragen wurde. Die Bezeichnung Sechsjutenzipfel kann nicht richtig eingeordnete werden, denn er wurde seinerzeit von den Örlikern benützt für jenen Teil einer Flur, die nach 1950 an Seebach weitergegeben wurde. Die Bezeichnung hat aber ganz offensichtlich einen bäuerlichen Ursprung. Diese Liegenschaften befanden sich auf einer Flur, welche früher, als sie noch unbebaut war, Sechsjucharten oder Sechsjuten hiess. Mit der vollständigen Abrodung des Jungholzes um etwa 1899 haben die Gemeinden Seebach und Örlikon die dortige Grenze bereinigt, welche früher genau dem Waldrand folgte. Fortan war die Binzmühlestrasse von der Schaffhauserstrasse bis zum früheren Dynamoweg die neue Gemeindegrenze, eben mit der Ausnahme des Sechsjutenzipfels, welcher erst später zu Seebach kam.
Die Gründe für den Quartierwechsel sind nicht bekannt, könnten vermutlich aber vom Besitzer der dortigen Häuser ausgelöst worden sein. Anhand der verschiedenen Gemeindepläne lässt sich feststellen, dass im letzten Gemeindeplan Seebachs von 1932 der Sechsjutenzipfel noch zu Örlikon gehörte. Aus dem Adressbuch der Stadt Zürich von 1950 kann entnommen werden, dass Seebach damals erst ab Hausnummer 407 begann. Daraus kann geschlossen werden, dass der Wechsel erst deutlich nach der Eingemeindung Seebachs stattgefunden hat und es somit nicht mehr ein Gemeinde- sondern ein Quartierwechsel war. Das muss nach 1950 gewesen sein.
Quellen: - OGS-eigene - Adressbuch der Stadt Zürich 1950